Haben Autofahrer eine freie Werkstattwahl?
Ja! Verbraucher können sich für eine Werkstatt Ihrer Wahl entscheiden.
Das heißt es herrscht Wahlfreiheit, ob Sie einen Servicebetrieb der Fahrzeughersteller oder
einen freien Reparaturbetrieb aufsuchen !!
Die Grundlage dafür bilden Regelungen des europäischen Gesetzgebers, die freien Wettbewerb ermöglichen.
Demzufolge dürfen Fahrzeughersteller die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen,
ob ein Fahrzeug stets in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert wurde.
Endverbraucher haben somit das Recht ihr Fahrzeug in der Werkstatt ihrer Wahl warten und reparieren zu lassen.Nutzen Sie Ihr Recht frei zu wählen, wie Ihr Fahrzeug gewartet wird und von wem. Denn es ist IHR Auto!
Der EU-Kommission zufolge haben Verbraucher das Recht, jede Werkstatt für Arbeiten, außerhalb von Gewährleistungsansprüchen, die sich gegen den Verkäufer des Fahrzeuges, richten, in Anspruch zu
nehmen, ganz gleich ob während der gesetzlichen Gewährleistungs oder erweiterten Garantiezeit.
WUSSTEN SIE?
Der EU-Kommission zufolge darf ein Fahrzeughersteller eine Garantiereparatur
etwa eines defekten elektrischen Fensterhebers nicht ablehnen, mit der Begründung
dass ein Ölwechsel zuvor nicht bei einer autorisierten Fabrikatswerkstatt durchgeführt wurde.